Freitag, 21. Dezember 2007

Dienstag, 18. Dezember 2007

nackte Tatsachen

Pressemitteilung
zur Christkindlesmarktaktion von
Contra – Aktionsbündnis für freie Bildung Augsburg –
am 17.12.2007, 18 Uhr

Wir haben das letzte Hochschulsemester mit einem Protestcamp begonnen und geschlossen, über das Semester verteilt drei alternative Vorlesungswochen mit dem Motto “Freie Bildung unter freiem Himmel“ durchgeführt und den Gebührenboykott, die große Demonstration am 13.6.07 und den uniweiten symbolischen Streik wesentlich mitorganisiert, beziehungsweise umgesetzt.

Anknüpfend an diese, nur auszugsweise aufgeführten Aktionen, reiht sich unsere heutige Performance, die die Ursache unserer Kritik, Studiengebühren, bewusst durch eine andere Ausdrucksform zu thematisieren sucht.

Mit dem Anspruch auf mehr Kreativität beim Umgang mit der Gebührenkritik mischen wir uns heute gezielt unter`s Volk, um das “Normale“ aufzubrechen und aus dem alltäglichen Schlummer aufzuwecken. In künstlerisch anstößiger Form, wollen wir den kritischen Diskurs über die Studiengebühren am Laufen halten, oder wo abgebrochen wieder einführen.
Die Zuschauer sollen durch unsere Performance keine vorgefertigte, konsumierbare “Message“ geliefert bekommen, sondern selbst eigene Gedanken dazu entwickeln.

Unser Protest geht weiter: Er wird getragen von aktiven, nimmermüden, engagierten Studierenden, die Studiengebühren, im Rahmen eines großangelegten Hochschulumbaus, auf Kosten der Prinzipien der Wissenschaft und zu Gunsten der kapitalfixierten Parteien, und vor allem als soziales Selektionsinstrument erkennen.

Wir werden mit unserem Protest gegen Studiengebühren in jeder Form aktiv bleiben, bis diese wieder abgeschafft sind. Falls notwendig marschieren wir in den bayerischen Landtag – dann aber ohne Unterhosen!

P.S.: Wir fordern die Hochschulleitung der Universität Augsburg auf, das Anliegen der Studierenden ernst zu nehmen und die Studiengebühren, im Rahmen ihrer Möglichkeiten, umgehend auf 300,- Euro herabzusetzen.

Dienstag, 11. Dezember 2007

Klausurtagung steht fest

Vom 12.01 bis 13.01 gehen wir in Klausur. Als Ort haben wir das Selbstversorgerhaus bei Dinkelscherben ausgesucht (siehe: http://www.canisiushaus.net/). Für die Organisation wäre es hilfreich wenn ihr euch an der Umfrage (rechte Leiste) beteilgt.

Sonntag, 9. Dezember 2007

Hochschulinterne Demokratie?

Warum es unter diesen Umständen nichts mitzubestimmen gibt

Etwas mehr als zehn Prozent beträgt die studentische Wahlbeteiligung an den Hochschulwahlen in Augsburg jedes Jahr. Statt jedoch in den Chor derjenigen einzustimmen, die hierin ein Zeichen von Politikverdrossenheit und mangelndem Interesse an Mitbestimmung sehen, ist die niedrige Wahlbeteiligung als einzig adäquate Antwort auf die Umstände zu werten.

Bei den Hochschulwahlen hat jedeR StudentIn die Möglichkeit, jeweils zwei studentische VertreterInnen für den Senat, den fakultätsinternen StuRa und den gesamtuniversitären Konvent zu wählen. In den höchsten Leitungsgremien der Universität, den fakultätsinternen Fachbereichsräten und dem gesamtuniversitären Senat, sind Studierende dann mit je zwei SprecherInnen vertreten. So das bisherige “Augsburger Modell”. Hält man sich vor Augen, dass Studierende die weit größte Gruppe an der Uni darstellen, mutet es schon recht albern an, diese geringfügige Mitsprachemöglichkeit als hochschulinterne Demokratie auszugeben.

Die aktuellen Hochschulreformen bringen jedoch Neuerungen: Aus dem (erweiterten) Senat wurde die erweiterte Hochschulleitung, aus dem bisherigen Kanzler der Präsident (bzw. eines fernen Tages vielleicht auch einmal die Präsidentin) der Uni Augsburg. Wer jetzt allen Ernstes meint, damit habe eine Demokratisierung der Strukturen Einzug gehalten, die ihren Namen verdient, darf getrost gefragt werden, wo er/sie denn die letzten Jahre verbracht hat. Der Einfluss von Profs und WirtschaftsvertreterInnen wurde in der erweiterten Hochschulleitung gestärkt, der von akademischem Mittelbau, Studierenden, wissenschaftsstützendem Personal und anderen Gruppen nocheinmal reduziert. Die bisher zwei stimmberechtigten VertreterInnen wurden durch eine stimmberechtigte Person ersetzt, die aber durch bis zu drei Delegierte unterstützt werden kann, die sich gnädigerweise an den Diskussionen, nicht jedoch an den Abstimmungen beteiligen dürfen.

Unter solchen Rahmenbedingungen kann studentische Mitbestimmung nur zur Farce verkommen. Was studentische VertreterInnen erreichen können, hält letztlich vom goodwill des Präsidenten ab. Effektive und kritische Einflussnahme ist damit unmöglich. Zweifellos ist es richtig, dass man in Senat bzw. erweiterter Hochschulleitung auf Grund der intransparenten Uni-Strukturen als StudentIn Dinge erfährt, die man sonst wenn überhaupt erst sehr viel später mitbekommen würde. Von daher macht die Anwesenheit studentischer VertreterInnen Sinn. Sich jedoch einzubilden, von dort aus mitbestimmen zu können, ist schlichtweg eine Verkennung der Tatsachen.
Die Nicht-Beteiligung an den Hochschulwahlen ist also kein Ausdruck von politischem Desinteresse, sondern die einzig adäquate Reaktion auf ein System, in dem konstruktive Mitarbeit den Tod für jegliche Art erstgemeinter Kritik darstellt.

Bildung als Ware und Bürgerrecht

Über nur scheinbare Gegensätze und eine falsche Argumentation gegen Studiengebühren

Dieser Text ist als Beitrag zu einer inhaltlichen Debatte um Studiengebühren gedacht. Um gleich vorweg Missverständnissen vorzubeugen: Wir lehnen Studiengebühren jeder Art – auch die schon seit längerem bestehenden für ein Zweitstudium – ab, halten aber einige Argumente von GebührengegnerInnen für schlichtweg falsch.

Anliegen dieses Diskussionsbeitrages ist es, die Problematik des oft gegen Studiengebühren angeführten Einwands, Bildung dürfe nicht zur Ware werden aufzuzeigen. Dies impliziert die falschen Annahmen, (a) dass es sich dabei um eine neuere Erscheinung handeln würde und damit (b), dass die Warenförmigkeit von Bildung nicht schon in der Entstehung kapitalistisch organisierter Gesellschaften gegen Anfang des 19. Jahrhunderts angelegt sei. Zudem skandalisiert diese Position nicht die Warenform schlechthin, sondern wendet sich allein dagegen, dass Bildung scheinbar neuerdings zur Ware würde. An Hand der Kritik dieser Argumentation durch die Darstellung der historischen Entwicklung des Bildungsbegriffs soll aufgezeigt werden, wie dagegen ein emanzipatorischer Begriff von Bildung auszusehen hätte.

Der Bildungsbegriff zu Zeiten der Aufklärung
Die Entstehung des Bildungsgedankens ist eng verknüpft mit dem Zeitalter der Aufklärung. Nach Kant bedeutet Aufklärung den “Ausgang des Menschen aus seiner selbstverschuldeten Unmündigkeit”. Selbstverschuldet ist diese Unmündigkeit aus Sicht der Aufklärungsphilosophie insofern, als der Mensch ein mit Vernunft ausgestattetes Wesen ist. Anders als das Tier hat er/sie somit prinzipiell die Fähigkeit, die Angelegenheiten seines/ihres Lebens vernünftig (d.h. nicht lediglich irgendwelchen biologischen, instinktiven etc. Zwängen folgend) zu gestalten. Gegen die feudalistischen Argumente (blaues Blut, göttlicher Wille) zur Rechtfertigung des Status Quo wurde eingewandt, dass die Ordnung des sozialen Lebens auf die Mitglieder der Gesellschaft zurückgeht, diese Ordnung der Möglichkeit nach also auch eine andere als die feudalistische sein kann. Bildung wurde als Mittel und Ziel dazu verstanden, dass Menschen die ihnen grundsätzlich gegebenen Fähigkeiten ihres Verstandes realisieren können. Von Kirche und Adel wurde das damals eingeforderte (Menschen-)Recht auf Bildung mit Grund als Bedrohung der eigenen Privilegien erkannt, war doch absehbar, dass eine in diesem Sinne gebildete Bevölkerung sich nicht widerspruchslos in die herrschende Ordnung (die für den Großteil nur ein irdisches Leben, das sich in endloser Plackerei erschöpfte, vorsah) fügen würde.
Revolutionär an der Aufklärung war, dass sie Bildung unabhängig vom Stand für alle Menschen einforderte. Dass sie dabei aber zu kurz griff, wird zum Einen daran deutlich, dass die Mädchen- und Frauenbildung bei den meisten Aufklärungsphilosophen keine oder nur eine Geschlechtertypisierungen zementierende Rolle spielte. Zum Anderen wurde Bildung damals als rein geistige Angelegenheit konzipiert. Ihr Zusammenhang mit dem materiellen Lebensprozess der Menschen wurde weitgehend ausgeblendet. Die für die Entwicklung des Kapitalismus funktionelle Trennung von Hand- und Kopfarbeit war damit im Bildungsverständnis der Aufklärer bereits angelegt. Ihr Bildungsbegriff entstand eben vor einem konkreten gesellschaftlichen Hintergrund und war primär gegen den direkten Zugriff der feudalistischen Herrscher auf das Geistesleben gerichtet. Damit wird aber auch schon die Schwäche dieser Konzeption von Bildung offenbar: Mit der Entwicklung vermittelter, indirekter Zwänge, wie sie sich mit der Durchsetzung der bürgerlich-kapitalistischen Gesellschaft etablierten, verlor diese Vorstellung von Bildung zunehmend ihren emanzipatorischen Impetus. Die Konzeption von Bildung als geistige Angelegenheit beförderte ihre Abkopplung von der materiellen Reproduktion der Gesellschaft und leistete somit der Trennung von Hand- und Kopfarbeit sowie deren klassenspezifischer Zuordnung Vorschub.

Das Recht auf Bildung in der bürgerlich-kapitalistischen Gesellschaft
Anders als die feudale Gesellschaftsordnung hatte die im Entstehen begriffene kapitalistische kein Problem mit dem von der Aufklärung geforderten Recht auf Bildung. Während im Feudalismus mit seinen Dynastien festgelegt ist, wer Herrschaftsfunktionen übernimmt, muss die bürgerliche Gesellschaft nämlich erst herausfinden, wer als FunktionsträgerIn geeignet erscheint. Zur zentralen Voraussetzung für die Übernahme gesellschaftlicher Leitungsfunktionen wurde neben der Verfügung über Produktionsmittel nun die Bildung. Dabei verlor Bildung als Befähigung der Menschen, grundlegend über die Einrichtungen ihrer sozialen Beziehungen bestimmen zu können, zunehmend an Bedeutung. Vielmehr wurden Bildung und Erziehung instrumentalisiert und zu Prozessen, in denen die Gesellschaftsmitglieder die Eigenschaften und Fertigkeiten erwerben, mit denen sie sich selbst verwerten können. Auf Grund zunehmender Komplexität der Produktionsprozesse wurde ein Grundmaß an Bildung für alle Menschen nötig, um verwertbar zu sein. Da jedoch auch in der bürgerlichen Gesellschaft nicht unbegrenzt Führungspositionen zu vergeben sind, liegt auf der Hand, dass nicht allen Menschen gleichermaßen Wissen vermittelt werden muss(te).
Wer heute meint, mit dem Verweis auf einen vermeintlichen Verstoß gegen die Chancengleichheit gegen Studiengebühren argumentieren zu müssen, hat die eben in ihrer historischen Entwicklung geschilderte Ambivalenz des bürgerlichen Rechts auf Bildung nicht verstanden. Dieses ist eben kein Recht auf gleiche Bildung für alle, sondern legt mit dem Grundsatz der Chancengleichheit lediglich fest, dass alle die gleichen Startbedingungen haben sollen bei der Konkurrenz um begehrte Posten. Da Studiengebühren erst nach Erreichen der Hochschulreife greifen, die meisten Kinder aus finanziell schwächeren Familien jedoch schon vorher auf der Strecke bleiben, ist von ihnen keine wesentliche Beeinträchtigung der Chancengleichheit zu erwarten.


Die Freiheit von Universität und Wissenschaft
Genausowenig wie die angestrebte Chancengleichheit stellt die in bürgerlichen Gesellschaften garantiert Freiheit von Wissenschaft und Forschung einen Dienst an den Menschen dar. Die Vermehrung von Wissen – zunächst ohne jeden staatlichen oder unternehmerisch vorbestimmten Anwendungszusammenhang – ist zentrale Voraussetzung für die erfolgreiche Platzierung von Unternehmen und Staaten in der (internationalen) Konkurrenz. Die Freiheit, die Wissenschaft in unserer Gesellschaftsformation gestattet wird, ist funktional. Eng verbunden mit dem Zugeständnis dieser Freiheit ist das Postulat der Wertfreiheit und Nicht-Einmischung in andere gesellschaftliche Bereiche. Welche Gegenstände des von ihnen produzierten Wissens außerhalb dieser abgetrennten Sphäre und auf welche Art angewandt wird, hat die WissenschaftlerInnen nichts anzugehen. Und auch von den WissensproduzentInnen selbst wird diese Enthaltsamkeit als Tugendbeweis gesehen. Wer dagegen darauf beharrt, dass aus seinen/ihren Erkenntnissen ganz bestimmte praktische Konsequenzen zu ziehen seien, die es gar noch gegen die herrschende Realität durchzusetzen gelte, wer sich nicht in die Reihe der gegenüber der Verwertung des Wissens Gleichgültigen einfügt, wird als ideologisch gebrandmarkt.
Die bürgerlich-kapitalistische Gesellschaft braucht und will zwar Wissen und Bildung, aber diese sollen auf eine vom restlichen gesellschaftlichen Leben abgetrennte Sphäre beschränkt bleiben. Aufklärung und Rationalität sind nur als partikulare erlaubt und damit für den Erhalt der bestehenden Verhältnisse funktional.
Anders als viele GebührengegnerInnen meinen, sollen Studiengebühren also nicht dazu dienen, diese eng begrenzte bürgerliche Vorstellung von Wissenschaftsfreiheit abzuschaffen. Dies kann wie dargestellt überhaupt nicht im Interesse von Staat und Unternehmen liegen. Was Studiengebühren tun, ist “lediglich”, die Kosten für bürgerlich-freie Wissensproduktion stärker die Einzelnen abzuwälzen. Dies gilt es zu kritisieren und nicht, den Nachteil, den “unser Standort” in Zeiten der “Wissensgesellschaft” durch Studiengebühren erfahre.

Gegen die allgemeine Warenförmigkeit statt nur gegen Bildung als Ware
Statt darüber zu klagen, dass das Recht auf Bildung durch die Degradierung von Bildung zu einer Ware wie andere auch in Gefahr sei, müsste wie hier nur kurz skizziert werden konnte analysiert werden, wie die Entwicklung kapitalistischer Gesellschaften zur partikular-funktionellen Verkürzung des Bildungsbegriffs beigetragen hat. Vor allem aber muss erkannt werden, dass der eigentliche Skandal nicht darin besteht, dass Bildung zunehmend warenförmig wird, sondern dass die Warenform an sich ein Problem darstellt. Bedeutet die Existenz von Waren doch, dass die Menschen ihre Zusammenhänge nicht selbst bestimmen, sondern nur vermittelt über die Warenform, ihr eigenes Tun ihnen damit jedoch als Verhältnis von Gegenständen und Gegebenheiten erscheinen muss, denen sie sich zu unterwerfen haben.

Bildung für alle! - Aber welche Bildung?
Ein emanzipatorischer Begriff von Bildung kann heute folglich nicht das Einfordern von Chancengleichheit im Bildungswesen oder der Freiheit der Wissenschaft von unmittelbaren staatlichen oder ökonomischen Zwängen bedeuten. All dies dient in bürgerlich-kapitalistischen Gesellschaften primär der Verwertbarkeit von Menschen (und nur als Nebenprodukt den Menschen selbst) und schafft damit die Voraussetzung dafür, dass Menschen an gesellschaftlichen Verhältnissen leiden. Bildung kann die Aufgabe zukommen, dem Leiden das Bewusstsein des Leidens und das Wissen um seine Gründe hinzuzufügen. Oder weniger pathetisch: dass zum Erleben des Stresses, den die Vereinbarung von z.B. Uni/Prüfungen, Job und künftiger Karriereplanung (realistischer: Strategien zur Vermeidung künftiger Armut), das Bewusstsein kommt, dass dieser Stress nicht “normal”, sondern scheiße und unerträglich ist und dass er nur so lange nötig und unausweichlich ist, wie wir die Grundlagen gesellschaftlichen Zusammenlebens unhinterfragt akzeptieren. Eine derartige Bildung, die die Infragestellung der Verhältnisse nicht ausschließt, ist nicht mit, sondern nur gegen den herrschenden Wissenschaftsbetrieb zu haben. Sie wäre jedoch die tatsächliche Realisierung des Anspruches der Aufklärung auf volle Mündigkeit des Subjektes und die gedankliche Durchdringung aller es bestimmenden Verhältnisse.

Vertiefende Literatur:
Heydorn, Heinz-Joachim: Bildungstheoretische Schriften.
Huisken, Freerk: Über die Funktionalisierung der Wissenschaft für Staats- und Geldmacht.
Marx, Karl: Das Kapital.

Dieser Beitrag erschien erstmals in der Streikzeitung "Ein anderes Universum ist möglich" anlässlich des Streik- und Aktionstages gegen Studiengebühren im Juni 2007

Freitag, 7. Dezember 2007

Solidaritätserklärung des freien zusammenschlusses von studentInnenschaften (fzs) mit den protestierenden Studierenden in Frankreich

Der freie zusammenschluss von studentInnenschaften (fzs) unterstützt die Studierenden in Frankreich in ihrem Protest gegen die aktuellen Hochschulreformen. Das vorgelegte Gesetz zur Hochschulreform wiederholt die Fehler, die in der Hochschulpolitik der vergangenen Jahre vieler deutscher Bundesländer gemacht worden sind. Unter dem Deckmantel einer angeblichen Hochschulautonomie werden Mitbestimmung und demokratische Strukturen der Hochschulen angegriffen und abgebaut. Die Regierung zieht sich aus ihrer Verantwortung für die Hochschulen zurück, indem sie auch die Finanzverantwortung an die Hochschulen gibt und ihnen die Verwaltung der viel zu geringen Finanzmittel in die Schuhe schiebt.

Für den fzs ist dies eine inakzeptable Hochschulpolitik, die die öffentliche Verantwortung für das Bildungswesen ignoriert und einseitige Interessenpolitik darstellt. Während immer mehr Geld eingespart wird und die finanzielle Situation der Hochschulen katastrophal ist, zieht sich die Politik zurück. Die finanziellen und sozialen Probleme der Studierenden kommen in den französischen Vorschlägen zur Hochschulreform nicht vor. Sie sind aber nach wie vor ein zentrales Problem. Damit reiht sich die französische Politik in die Reihe undurchdachter und voreiliger Reformen ein, die auch in der Bundesrepublik schon fatale Auswirkungen hatte. Der fzs hat sich in der Vergangenheit gegen diese Politik gewehrt und unterstützt auch die KollegInnen in Frankreich dabei, sich dagegen aufzubegehren.

Der fzs unterstützt die Forderungen der Studierenden nach einer Hochschulreform, die die Mitbestimmung von demokratisch gewählten StudierendenvertreterInnen sicherstellt, eine ausreichende Finanzierung der Hochschulen vorsieht und die soziale Situation der Studierenden verbessert.

 
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