Donnerstag, 6. November 2008

Redebeiträge auf der außerordentlichen Vollversammlung

Im Folgenden dokumentieren wir die auf der außerordentlichen Vollversammlung am 5.11.2008 gehaltenen Redebeiträge zum Angebot der Uni-Leitung, das eine Senkung der Studiengebühren im Tausch gegen das studentische Vetorecht bei der Gebührenvergabe in Aussicht stellte. Ein Bericht über den Ablauf der Vollversammlung und den anschließenden Überraschungsbesuch bei der Erweiterten Universitätsleitung folgt in Kürze.

Das "Angebot" der Uni-Leitung

Damit können wir nun zum eigentlichen Anlass und zum Kern dieser Veranstaltung kommen: dem Angebot aus dem Präsidium der Universität an den Sprecherrat des AStA. In der Augsburger Zeitung war ja schon am 23.09. zu lesen, dass im Tausch gegen das studentische Vetorecht bei der Verteilung der Studiengebühren diese auf 300 Euro gesenkt werden könnten. In der öffentlichen Konventssitzung vom 15.10. war dann die Bestätigung zu vernehmen, dass dieses Angebot tatsächlich besteht, und zwar in den folgenden inhaltlichen Varianten. Im Tausch gegen das Vetorecht könnten nach unseren Informationen

* entweder die Studiengebühren für alle Bachelorstudentinnen und -studenten – und nur für diese – auf 300 Euro gesenkt
* oder die Studiengebühren für alle Studentinnen und Studenten auf 400 Euro gesenkt
* oder die Studiengebühren für alle Studentinnen und Studenten nur für die Dauer der Regelstudienzeit auf 300 Euro gesenkt werden.

Bevor man sich aber auf den Inhalt des Angebots einlässt, will ich kurz erläutern, warum es schon aufgrund der bloßen Tatsache, dass es gemacht wurde, rundum abzulehnen ist. Allein seine Existenz ist eine Frechheit sondergleichen. Was ist damit gemeint?

Offensichtlich werden die Studiengebühren von 500 Euro pro Semester, die wir im Moment bezahlen, in dieser Höhe gar nicht gebraucht. Sonst würde nämlich kein Spielraum für dieses Angebot bestehen. Daraus die Konsequenz zu ziehen, uns, den zahlenden Studentinnen und Studenten, den überflüssigen Betrag zu erlassen, fällt den Verantwortlichen aber augenscheinlich nicht ein. Stattdessen wird der Versuch gemacht mit dem Geld, das unnötigerweise und damit unverschämterweise kassiert wird – Geld, für dessen Aufbringen oft viel zusätzliche Kraft aufgewendet werden muss – mit diesem Geld also soll uns noch etwas vom sowieso schon geringen Mitbestimmungsrecht abgekauft werden, das zunächst gnädigerweise zugestanden wurde. Dieses anmaßende Angebot ist also nichts weiter als der Versuch, das Aufheben ansatzweise demokratischer Mitwirkung in ein scheinbar demokratisches Gewand zu kleiden.

Falls das Angebot gänzlich ohne überflüssige Mittel gemacht wurde, also nur eine Umschichtung der Kosten innerhalb der Gruppe der Studentinnen und Studenten bedeutet – etwa durch das Aufheben der 10%-Klausel, die es der Universität erlaubt, 10% von uns für besonderes Engagement oder ähnliches zu befreien – macht das das Angebot auch nicht besser. Die Unverschämtheit besteht dann nicht mehr darin, dass mit unserem nicht gebrauchten Geld gespielt wird, sondern darin, dass wir Mitbestimmungsmöglichkeiten aufgeben sollen, ohne tatsächlich etwas dafür zu bekommen. Das wäre wieder nur ein demokratisches Gewand für das Aufheben von Mitbestimmung.

Zusätzliche Brisanz entsteht noch dadurch, dass das sogenannte Veto„recht“ jederzeit auch ohne unsere Zustimmung wieder abgeschafft werden könnte, was dann allerdings das harmonische Bild an der Uni trüben würde. Böswillig könnte man also sogar das Wort Erpressung in den Mund nehmen, nach dem Motto „entweder ihr seid freiwillig brav und werdet dafür ein bisschen belohnt oder wir nehmen euch euer tolles Veto einfach weg“. Aber damit bin ich doch beim Gegenstand und damit beim Inhalt des Angebots angelangt und greife eigentlich vor. Deswegen übergebe ich an dieser Stelle das Wort und hoffe, dass meine Position klar geworden ist:

allein die Tatsache, dass dieses unverschämte Angebot besteht, verbietet eigentlich schon, darauf überhaupt einzugehen. Natürlich fordern wir eine Senkung der Studiengebühren, wenn der Spielraum vorhanden ist, und zwar ohne dafür Mitbestimmungsmöglichkeiten aufzugeben!


Zum studentischen Vetorecht


Laut §9 Abs. 3 und 5 der Satzung der Uni Augsburg zu Höhe, Erhebung und Verwendung von Studienbeiträgen entscheiden Hochschulleitung und Dekane in Einvernehmen mit VertreterInnen der Studierenden über die Vergabe der Gebühren.

Das heißt, dass Studiengebühren zwar über unsere Köpfe hinweg und zum Teil gegen unseren ausdrücklichen Widerstand eingeführt wurden, dass Studierende aber zumindest an der Universität Augsburg eine ganze Menge mitzureden haben, wenn es um die Verwendung dieser Gelder geht. Eine derartige Mitsprache von Studierenden ist im Bayerischen Hochschulgesetz, das die bayer. Landesregierung im Jahr 2006 erlassen hat, nicht vorgesehen. Das ist aufschlussreich hinsichtlich des Demokratieverständnisses der CSU. An unserer Uni liegt der Fall jedoch noch einmal ein klein bisschen anders.

Die Satzung über Studienbeiträge spricht unseren VertreterInnen das Recht zu, die Vergabe von Geldern zu blockieren, wenn sie denken, dass dies nicht in unserem Sinne ist. Diese scheinbar starke Stellung der Studierendenschaft wird jedoch zweifelhaft, wenn man sich mit den studentischen VertreterInnen unterhält. Dann kann man Dinge hören wie: natürlich könne man vom Veto-Recht nicht übermässig Gebrauch machen bzw. müsse dafür an anderer Stelle Kompromisse eingehen, da einem dieses Recht sonst entzogen werden könne. Was sich als Recht darstellt, ist also offensichtlich keines und das, obwohl es in der Satzung festgelegt ist.

Wie ist das zu verstehen?

Nocheinmal: Das bayerische Hochschulgesetz sieht keine Mitbestimmung der Studierendenschaft bei der Verwendung der von ihr erbrachten Gebühren vor. Dementsprechend finden sich in diesem Gesetz keine Richtlinien, die das Augsburger Vetorecht stützen würden, sollte sich die Uni Augsburg für dessen Abschaffung entscheiden.
An der Uni Augsburg wiederum liegt es in der Hand der Professorinnen und Professoren, über Abschaffung oder Erhalt der studentischen Vetomöglichkeit zu beschließen. Diese stellen in sämtlichen Gremien wie der Erweiterten Universitätsleitung (EUle) oder den Fakultätsräten die überwältigende Mehrheit. Zur Anschauung: Rund 15 000 Studierende sind in der Eule mit einer stimmberechtigten Person vertreten, ca. 600 Angehörige des sog. wissenschaftsstützenden Personals wie Sekretärinnen und Verwaltungskräfte mit ebenfalls einer Stimme, der akademische Mittelbau, d.h. das Gros der Dozentinnen und Dozenten, ca. 700 Personen, mit ebenfalls nur einer Stimme. Dafür haben die Professorinnen und Professoren, mit ca. 170 Angehörigen die kleinste Gruppe an der Uni, insgesamt fünfzehn Stimmen.

Abgesehen von dem sog. studentischen Vetorecht bei der Gebührenverwendung sind unsere Mitbestimmungsmöglichkeiten also ein Witz. Das sah man nicht zuletzt bei der Sitzung der Eule im Januar diesen Jahres, als die Mehrheit der Profs den Antrag des einzigen studentischen Mitglieds auf Senkung der Studiengebühren auf 300 Euro mit einem müden Lächeln ablehnen konnte. Und auch unser Veto-"Recht" ist eigentlich keines, da es uns jederzeit durch Beschlüsse von Gremien genommen werden kann, in denen wir keine Möglichkeit besitzen, ernsthaft auf Entscheidungen Einfluss zu nehmen. In dem, was sich hochtrabend "hochschulinterne Demokratie" nennt, sind wir also von hinten bis vorn diejenigen, die verarscht werden: Wir dürfen ein bisschen mitreden, sollen alle Beschlüsse schön mittragen, damit das demokratische Mäntelchen stimmt und für den Zweifelsfall, dass wir nicht mitspielen, ist vorgesorgt mit Regelungen, die uns jegliche Einflussnahme entziehen.

So ähnlich stellt sich das Präsident Bottke offensichtlich auch jetzt vor. Die Studierenden sollen sich damit einverstanden erklären, ihr minimales Mitspracherecht aufzugeben. In Aussicht gestellt wird dafür eine Senkung der Studienbeiträge, die jederzeit durch die ProfessorInnenmehrheit in der Eule wieder abgelehnt werden kann. Was wir bekommen sollen, ist nichts als ein vages Versprechen. Die Uni-Leitung kann dafür das Vetorecht schön heimlich und in vollem Einverständnis mit der Studierendenschaft entsorgen. Die für Augsburg typische Harmonie und Pseudo-Mitbestimmung hätte wieder einmal gesiegt.

Das schlimme an der Situation ist, dass die offiziellen StudierendenvertreterInnen diese Erpressung der Uni-Leitung erstmal geheim halten wollten aus Angst, wir könnten so blöde sein und auf Bottkes unannehmbares Angebot einsteigen und unsere VertreterInnen zu einer Aufgabe des Vetorechts drängen. Entsprechend schwierig war es auch, von ihnen an Informationen zu kommen, was denn konkret Bottkes Vorschlag und seine Motivation ist. Verhandlungs- und kompromissbereit wie eh und je meinten die offiziellen VertreterInnen, erstmal abwarten zu müssen und weitere Gespräche mit der Uni-Leitung zu führen.

Das "Angebot" von Präsident Bottke ist jedoch so lächerlich, dass es keinerlei Gesprächsbasis gibt, auf der man ernsthaft verhandeln könnte. Auf Wunsch der Uni-Leitung sollte bis zur heutigen Sitzung der Erweiterten Universitätsleitung ein Verhandlungsangebot durch die Studierenden unterbreitet werden. Diesem Wunsch, Herr Bottke, kommen wir gerne nach. Dass dies nicht so aussehen kann, wie Herr Bottke das gerne hätte, versteht sich von selbst. Deshalb im Folgenden unser Vorschlag, den wir zur Diskussion stellen wollen...

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