Dienstag, 27. Mai 2008

ole ole - wir ziehen vors OLG

Man könnte bald sagen "Vor langer langer Zeit" klagte man in Nordrheinwestfalen, genauer der Asta der Uni Paderborn gegen das Land NRW. Die Klage läuft im wesentlichen darauf hinaus das Studiengebühren gegen geltendes Recht verstoßen, Streitpunkt ob die UN Resulotion "Zur Erklärung der Menschenrechte" als Bundesrecht anerkannt wird.
Vor 42 Jahren ratifizierte die BRD die Resolution mit folg. Text:

  • der Hochschulunterricht auf jede geeignete Weise, insbesondere durch allmähliche Einführung der Unentgeltlichkeit, jedermann gleichermaßen entsprechend seinen Fähigkeiten zugänglich gemacht werden muss (UN Sozialpakt 1966 ratif.)
Soweit bekannt haben Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) und selbst das Bundesverfassungsgericht (BVerfG)in dieser Hinsicht schon Positiv beschieden. Der Sozialpakt ist also dem Bundesrecht gleichgestellt. Sicherlich aus diesem Grunde wurde vor einem Monat die Revision vor dem BVerwG unter dem Aktenzeichen BVerwG 6 B 68.07 auch zugelassen.

Mit André Schepper vom ABS-Bund und dem Asta Augsburg sind wir uns einig, daß das für uns in Bayern auch von Bedeutung sein wird. Dort kann das Recht auf unentgeltliche Bildung wie in §26 der Menschenrechte oder im §13.2c des ratifizierten Paktes über die sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Rechte der Menschen anerkannt werden. Damit könnten Studiengebühren im gesammten Bundesgebiet kippen, Oberlandesgerichte (OLG) der Bundesländer sind gehalten sich an den Bundesgerichten zu orientieren.

Die Chancen stehen gut, und dies ist nur eines von vielen Verfahren auf dem Studiengebühren auf juristischem Wege kippen könnten. In Bayern aktuell ist es eine Klage an der Uni Passau - über formelle Unzulänglichkeiten des Gesetzes, insbesondere der Irreführenden Bezeichnung als Studienbeiträge. Da das Gesetz und die Universitäten durchweg nicht die formellen Anforderungen für einen derart Begründeten Beitrag erfüllen. Weiter ist auch noch die Popularklage in Bayern vor dem Bayr. Staatsgerichsthof anhängig. Diese sollte zwar "bald" beschieden werden, da wir uns aber in Bayern befinden ist sicherlich nicht vor den Landtagswahlen, also erst im Herbst, mit einer Entscheidung zu rechnen.

Um es noch einmal klar zu sagen. Es geht nicht darum Studiengebühren durch Juristerei wegzutricksen - es geht um fundamentale Prinzipien des Zusammenlebens. Erstrittene Menschenrechte sollen eben nicht aus nationalstaatlichen, aus haushaltspolitischen oder föderalistischen Gründen fallen müssen.

Links:
http://www.fzs.de/kampagne/un_sozialpakt/117842.html
http://www2.fzs.de/uploads/unsozialpakt.pdf
  • (1) Jeder hat das Recht auf Bildung. Die Bildung ist unentgeltlich, zum mindesten der Grundschulunterricht und die grundlegende Bildung. Der Grundschulunterricht ist obligatorisch. Fach- und Berufsschulunterricht müssen allgemein verfügbar gemacht werden, und der Hochschulunterricht muß allen gleichermaßen entsprechend ihren Fähigkeiten offenstehen. (Artikel 26 - 1 (Allg. Erklärung der Menschenrechte))

1 Kommentar:

Contra hat gesagt…

achja
In NRW wird man daher auch wieder auf die Straße gehen, am 17.6. - wen es also nicht so sehr auf die Initiativenstraße an der Uni zieht sondern mehr nach Westdeutschland, der ist dort in Düsseldorf gut aufgehoben.

 
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